
Guter Glaube (lat. bona fides) ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft, der vor allem beim Gutglaubensschutz als Vertrauensschutz in einen Rechtsschein eine Rolle spielt. Das Fehlen von gutem Glauben bezeichnet man als Bösgläubigkeit. == Rechtsterminologische Abgrenzung == Der deutsche Rechtsbegriff Guter Glauben ist die wörtliche Übe...
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guter Glaube, lateinisch bona fides, die ûberzeugung, dass man sich bei einer bestimmten Handlung oder in einem bestimmten Zustand in seinem guten Recht befindet, besonders, dass man Rechte vom Berechtigten erworben habe. Im Interesse des redlichen Rechtsverkehrs schützt v. a. das bürgerliche Recht ...
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Gemäß § 932 Abs. 2 BGB ist nicht im guten Glauben wem bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört. Guter Glaube im Sinne von § 1007 BGB vor, wenn jemand meint zum Besitz berechtigt zu sein, und dies nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht.
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schuldloses Nichtkennen eines rechtlichen Mangels im Bestand oder beim Erwerb eines Rechts. – Das österreichische und das schweizerische Recht enthält ähnliche Regelungen zum Schutz des Gutgläubigen.
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